Jahres- und Zwischenabschlüsse erstelle ich nicht nur für das Finanzamt sondern auch als Vorlage bei Banken oder zur Dokumentation der eigenen Unternehmensentwicklung. Das gilt sowohl für Einzelunternehmen als auch für Kapital- und Personengesellschaften.
Letzte Änderung: 24.02.2020 © Steuerberaterkanzlei Thomas Heinrich 2020
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